Das neue Sofa wurde geliefert und das alte Möbelstück muss schnellstmöglich entsorgt werden. Der Aufzug ist mal wieder kaputt und Sie wohnen im 4. Stock. Moment mal, ich habe doch im Fernsehen gesehen, wie Möbel einfach aus dem Fenster geworfen wurden, wäre das nicht auch bei mir möglich? Darf man Möbel aus dem Fenster werden? Hier ist die sofortige Antwort für alle, die ihre alten Möbel schnell loswerden möchten:
Möbel aus dem Fenster zu werfen ist nicht nur gefährlich, sondern auch schlichtweg illegal. Neben Sachschäden können Personenschäden bei dem Werfen entstehen, für die Sie haftbar gemacht werden können. Wenn Sie alte Möbel entsorgen möchten, sollten Sie diese abbauen und über den Aufzug oder Treppe abtransportieren.
Wir schauen uns genauer an, was alles beim Werfen von Möbeln aus dem Fenster schiefgehen kann und wie die rechtliche Grundlage aussieht, damit Sie gar nicht erst auf die Versuchung kommen. Allerdings hier ein kleiner Hinweis vorab:
Hinweis zu Rechtsthemen:
Wir recherchieren unsere Artikel mit größter Sorgfalt und achten darauf, dass alle Angaben den Tatsachen entsprechen. Allerdings können und dürfen wir keine rechtlich bindenden Informationen geben – wenden Sie sich im Zweifelsfall daher an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung.
Darf man Möbel aus dem Fenster werfen?
Der Sperrmülltermin ist bereits angemeldet, aber der alte Schrank steht noch aufgebaut im Schlafzimmer. Anstatt ihn mühsam zu zerlegen und die Treppe hinunterzuschleppen, kann man ihn einfach grob auseinander bauen und aus dem Fenster werfen. Schließlich hat man das bei den Entrümplern aus dem Fernsehen schon so oft gesehen.
Leider ist es wie so oft im Leben: Die Realität unterscheidet sich von den gezeigten Bildern im Internet und Fernsehen teils erheblich. Und so ist das Entsorgen von alten Möbeln aus dem Fenster schlicht illegal.
Das hat auch gute Gründe, schließlich lauern hier jede Menge Gefahren, auch einige, an die man im ersten Moment nicht denken würde.
Werfen Sie niemals etwas aus dem Fenster
Fenster bringen Frischluft in unser Leben und dürfen nicht zweckentfremdet werden. Zwar lässt sich im Gesetzbuch keine Stelle finden, die sich explizit mit dem Werfen von Gegenständen aus dem Fenster befasst, aber in Sicherheit wiegen können wir uns deshalb noch lange nicht.
So könnte hier der Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes greifen, der die „Belästigung der Allgemeinheit“ untersagt. Es handelt sich dabei zwar „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit, aber trotzdem kann diese mit sehr schmerzhaften Geldstrafen einhergehen.
Eventuell greifen hier zudem noch andere Gesetze, wie etwa das Abfallbeseitigungsgesetz. Auch hier können empfindliche Geldstrafen die Folge sein.
Jedoch sind Verstoße gegen diese Gesetze nicht das Schlimmste, das Ihnen passieren könnte. Viel schlimmer wäre es, wenn bei der Aktion Sachschäden entstehen oder gar Menschenleben gefährdet werden würden.
Wenn Sie beispielsweise Ihren alten Schrank aus dem Fenster werfen und ein Teil in das Fenster Ihres unteren Nachbarn fliegt, haften Sie natürlich für den Schaden. Aber auch wenn sich unter Ihnen beispielsweise eine Rasenfläche befindet und das Grün durch das Werfen der Gegenstände beschädigt wird, sind Sie dafür haftbar. Zwar wäre der entstandene Schaden in diesem Fall vielleicht nicht sehr groß, aber er könnte schnell zu einem teuren Rechtsstreit führen.
Jetzt schreckt Sie vielleicht ein kaputter Rasen nicht zurück, aber stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie werfen Ihr altes Möbelstück aus dem 4. Stock und der Nachbar in der ersten Etage schaut, angezogen von dem Lärm, neugierig aus seinem Fenster nach oben und bekommt ein Stück von dem Möbelstück genau in sein Gesicht. Keine besonders schöne Vorstellung, oder?
Natürlich versteht es sich von selbst, dass man niemals Möbelstücke etwa auf einen Gehweg oder Straße schmeißen sollte. Das Beispiel zeigt jedoch, dass selbst das Werfen auf scheinbar sichere Orte, Gefahren mit sich bringen kann. Und selbst wenn nichts passieren sollte: Ihre Nachbarn könnten aufgrund der Lärmbelästigung die Polizei rufen und zumindest eine Geldstrafe wäre Ihnen somit recht schnell sicher.
Aber die im Fernsehen schmeißen doch Möbel aus dem Fenster?
Wenn Sie fliegende Möbel im Fernsehen gesehen haben, hat das einen Grund: Die Aktion war lange geplant und wurde entsprechend angemeldet. Für die Aufnahmen wurden Sicherheitshinweise der Behörden eingehalten und das Gelände wurde abgeriegelt. Es handelt sich nicht um eine Spontanaktion von der die Nachbarschaft nichts wusste.
Jetzt könnte man denken: Gut, dann melde ich eben meine Wurfaktion auch bei den entsprechenden Behörden an und informiere die Nachbarn frühzeitig. Könnte man versuchen, klar. Aber jeder, der schon einmal mit Ämtern in Deutschland zu tun hatte, weiß, dass dies mit viel Ärger, Zeit und Kosten zusammenhängt. Der Erfolg ist dabei äußerst ungewiss.
Schneller und mit weniger Frust geht es, wenn Sie einfach Ihre Bohrmaschine in die Hand nehmen, die Möbel abbauen und sie in Einzelteilen über den Aufzug oder das Treppenhaus abtransportieren.
Möbel vom Balkon oder Fenster abseilen – eine gute Idee?
Wir haben herausgefunden, dass es keine gute Idee ist, Möbel aus dem Fenster zu werfen. Nicht nur verstoßen Sie gegen das Gesetz, sondern Sie bringen auch Ihre Mitmenschen in Gefahr.
Wie sieht es aber aus, wenn man die Möbel einfach vom Fenster oder Balkon abseilt? So verhindern wir unnötigen Lärm und dürften auch unsere Nachbarn nicht gefährden, so könnte man zumindest meinen.
Denn auch das Abseilen von Möbeln birgt Gefahren, gerade als Laie kann man hier vieles falsch machen. Verbrannte Hände von den Seilen sind hier noch das geringste Übel. Lasten müssen richtig gesichert werden, damit sie sicher abgeseilt werden können. Sie brauchen das nötige Wissen und natürlich auch das entsprechende Werkzeug. Die amateurhaften Hilfen in so manchen Internetforen sind oftmals nicht nur fehlerhaft, sondern auch schlichtweg gefährlich.
Was alles beim Abseilen von Möbeln schiefgehen kann, können Sie in diesem Zeitungsartikel nachlesen: Männer seilen Sofa ab, Balkon stürzt ein. Wie Sie sehen können: Auch hier lauern Gefahren, die man so nicht erwarten würde.
Wenn Sie sperrige Möbel haben, die nicht durchs Treppenhaus passen, lassen Sie die Arbeit von einem Fachmann übernehmen. Sie ersparen sich viel Ärger und entkommen so mancher Katastrophe.
Nachbar wirft Gegenstände aus dem Fenster – was tun?
Manchmal ist man selbst nicht der Übeltäter, sondern bemerkt lediglich, wie der Nachbar Dinge aus dem Fenster wirft. In diesem Fall sollte man auch handeln. Man könnte natürlich die Polizei alarmieren, besser ist es jedoch einfach mit dem Nachbarn zu reden. Das trifft vor allem dann zu, wenn es sich um eine einmalige Aktion handelt.
Wenn es öfters vorkommt und alle guten Worte nichts helfen: Reden Sie mit dem Hausverwalter oder Vermieter darüber. Können oder wollen diese Ihnen auch nicht weiterhelfen, ist die letzte Möglichkeit der Weg zum Rechtsanwalt.
Jetzt würden wir gerne von Ihnen hören. Konnten wir Sie davon abhalten, Ihre Möbel aus dem Fenster zu werfen? Schreiben Sie uns einfach unten in die Kommentare, wir werden alle Fragen schnellstmöglich beantworten.