Darf man im Kleingarten feiern

Darf man im Kleingarten feiern?

Ein Kleingarten ist ein Ort der Entspannung und Ruhe. Hier kann man seiner Kreativität freien Lauf lassen und dabei noch Gemüse aus dem eigenen Garten genießen. So bietet er uns eine gelungene Abwechslung zum stressigen Alltag. Doch wie sieht es aus, wenn man es einmal etwas ausgelassener angehen möchte? Darf man im Kleingarten feiern? Hier ist die Antwort in aller Kürze:

Jeder Kleingartenverein hat seine eigenen Regeln und diese sollten beachtet werden. In vielen Fällen sind vereinzelte Feiern erlaubt, solange man sich an die Ruhezeiten hält und die angrenzenden Parzellen nicht zu sehr stört. Man sollte in jedem Fall die geplante Party mit dem Vereinsvorsitzenden absprechen, auch kann es nicht schaden, die Nachbarn um Erlaubnis zu bitten. Da die Ruhezeit spätestens um 10 Uhr abends beginnt, eignet sich ein Kleingarten nur sehr begrenzt zum ausgelassenen Feiern.

Zusammen sehen wir uns ein wenig genauer an, wie man sich im Kleingarten verhalten sollte. Wir klären zudem, ob Sie bei der Feier den Grill anschmeißen dürfen und wie es mit dem Übernachten im Schrebergarten aussieht.

Darf man im Kleingarten feiern?

Auf den ersten Blick erscheint ein Kleingarten als der perfekte Ort für die nächste große Party. Hier ist man weit weg von Zuhause und kann ungestört ausgiebig feiern, ohne dass die Gäste die ganze Wohnung versauen. Aber ganz so einfach gestaltet sich das Vorhaben nicht. Denn wer einen Kleingarten pachtet, schließt sich einer Gemeinschaft mit festen Regeln an.

In den Verordnungen und Regeln Ihres Kleingartenvereins finden Sie, welche Pflichten Sie einzuhalten haben, sowie welche Rechte Ihnen zustehen. Hier kann man oftmals auch Hinweise finden, ob und in welchem Maße Personen außerhalb der eigenen Familie gestattet werden. Auch findet man hier eventuell Angaben, ob kleinere Feiern erlaubt sind. Sollten Sie keine Angaben darüber finden, können Sie bei Ihrem Vereinsvorsitzenden nachfragen. Wenn Sie sich in Ihrem Verein engagieren und sich mit Ihren Parzellennachbarn gut verstehen, wird eventuell ein Auge zugedrückt, solange das Feiern nicht ausufert.

Kleingartenhaus
Ein Kleingarten eignet sich nicht für feuchtfröhliche Feiern

Wer allerdings darauf hofft, regelmäßig laute Feiern bis spät in die Nacht im Kleingarten abhalten zu können, sollte enttäuscht werden. In einem Schrebergarten gilt die Nachtruhe. Je nach Region beginnt diese bereits um 21 Uhr, spätestens aber um 22 Uhr.

Auch tagsüber sollte man es mit der Lautstärke nicht übertreiben. Wer häufig Unruhe stiftet, riskiert böse Blicke von den Nachbarn und kann sogar seinen Garten gekündigt bekommen. Denn mit einem Kleingarten tritt man einer Gemeinschaft bei, in der man sich respektvoll verhalten sollte.

Zwar können die Regeln manchmal sehr streng, oder sogar spießig wirken, aber letztendlich sollte ein Schrebergarten ein Ort der Ruhe und Erholung sein. Laute und ausgelassene Feiern sind hier eher fehl am Platze. Eine kleine Grillparty am frühen Abend, zu der man am besten noch gleich die Nachbarn einlädt, dürfte in vielen Fällen kein großes Problem sein.

Darf man im Schrebergarten schlafen?

Wer eine Party in seinem Kleingarten feiert, steht mitunter vor einem Problem. Man hat Alkohol getrunken und darf nicht mehr mit dem Auto nach Hause fahren. Wäre eine Übernachtung im Schrebergarten möglich, um die Taxikosten zu sparen?

Auch hier gibt es keine pauschale Antwort. Jeder Kleingartenverein regelt es anders und auch zum Übernachten sollten Sie Hinweise in Ihrer Vereinssatzung finden können. Manche Vereine verbieten das Übernachten gänzlich. Sollte keine Angaben dazu gemacht wurden sein, kann man einfach beim Vorsitzenden nachfragen.

In den meisten Fällen ist es jedoch kein Problem, wenn man ab und zu am Wochenende im Kleingarten übernachtet. Jedoch sollte man es auch hier nicht übertreiben, denn dauerhaftes Wohnen ist laut Bundeskleingartengesetz explizit verboten. Zum sporadischen Übernachten findet man darin keine Angaben.

Grillparty im Kleingarten?

Wer in seinem Kleingarten feiert, möchte vielleicht auch seine Gäste beköstigen. Was passt besser zu einer Gartenparty, als den Grill anzuschmeißen?  Auch hier sollte man vorsichtig sein und sich an die Regeln halten, um den Frieden zu wahren. Denn auch zu der liebsten Freizeitbeschäftigung der Deutschen finden sich viele Vorschriften in den Vereinssatzungen. Die einzelnen Vereine unterscheiden sich in der Handhabung grundlegend.

So verbieten manche die Benutzung von Holzkohlegrills oder es gibt Vorgaben, wann und wie oft man grillen darf. Dass ein Kleingartenverein das Grillen gänzlich verbietet, ist uns nicht bekannt. Mit den angrenzenden Nachbarn kommt es jedoch häufiger zum Streit wegen des Rauchs und Geruch. Auch die Rechtssprechung ist hierzulande nicht eindeutig, so gibt es mehrere widersprüchliche Urteile. Das Amtsgericht Bonn hat beispielsweise entschieden, dass man von April bis September einmal im Monat grillen darf, solange man die Nachbarn früh genug darüber informiert. Andere Gerichte sehen das Grillen im eigenen Garten etwas entspannter.

Wer in seinem Kleingarten eine gemütliche Grillparty feiern möchte, sollte dies vorher mit den Nachbarn und dem Vereinsvorsitzenden absprechen. Es kann helfen, alle beteiligten Personen zu dem kleinen Umtrunk einzuladen. Freundlichkeit zahlt sich oftmals aus.

Jetzt würden wir gerne von Ihnen hören. Haben wir Sie abgeschreckt Ihre Party im Kleingarten zu feiern, oder finden Sie einen Weg diese doch zu realisieren? Schreiben Sie uns einfach unten in die Kommentare, wir werden alle Fragen schnellstmöglich beantworten.

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