Pflanzen und Blumen sind Dinge, die die meisten von uns erfreuen. Viele verschönern sich damit ihre Wohnung, Haus oder Garten, beschenken sich selbst oder andere damit. Doch was, wenn man Pflanzen kauft und diese einem (oder der/dem Beschenkten) nicht mehr gefallen oder Schäden aufweisen? Kann man Pflanzen dann zurückgeben?
Grundsätzlich besteht bei Pflanzen kein 14-tägiges Rückgaberecht. Die meisten stationären Händler schließen die Rückgabe von Pflanzen aus. Denn ein „Recht auf Umtausch“ gibt es in Deutschland nicht. Das gilt aber nicht beim Onlinehandel und wenn die Pflanze beim Verkauf schon beschädigt ist.
Was das im Detail bedeutet, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Zudem erfahren Sie auch, was Sie tun können, wenn Ihnen eine bestellte Ware nicht gefällt oder wie Sie Ärger vermeiden können.
Kann man Pflanzen zurückgeben?
Die kurze Antwort: Manchmal ja, in der Regel aber nein. Die lange Antwort: Blumen und Pflanzen zu bestellen ist heutzutage keine schwere Angelegenheit mehr: Man sucht sich seine Lieblingspflanze im Internet aus, wählt die Versandoptionen und hat nach ein paar Klicks und etwas Wartezeit die heiß ersehnte Pflanze in der Wohnung. Und natürlich gibt es ja noch den traditionellen Einkauf im Blumenladen um die Ecke oder im Baumarkt.
Doch so groß die Freude über einen neuen „pflanzlichen Freund“ auch sein mag, so schnell kann diese auch in Frust umschlagen – wenn nämlich die bestellte Pflanze nicht der Vorstellung entspricht oder die im Laden gekaufte Blume nach ein paar Tagen schon schlapp zur Seite kippt. Oder auch, wenn einem die neue Pflanze schlicht und einfach nicht gefällt.
Dann möchte man die Pflanze zurückgeben – doch die meisten stationären Händler schließen die Rückgabe von Pflanzen aus.
Diese Händler nehmen keine Pflanzen zurück:
- OBI
“Vom Umtausch ausgeschlossen sind […] Pflanzen, […] sowie Sonderbestellungen und brennbare Flüssigkeiten” - Toom
“Ausgenommen vom Umtausch sind Sonderanfertigungen, Serviceleistungen, Zuschnittware, Pflanzen und Gutscheinkarten.” - IKEA
“Einige Artikel sind generell von der Rückgabegarantie ausgeschlossen. Dazu zählen Gegenstände aus der IKEA-Fundgrube, Grünpflanzen und Ware, die speziell auf Sie zugeschnitten wurde.” (Quelle: praxistipps.de) - Hornbach
“Wir nehmen fast jeden bestellten Artikel (ausgenommen Sonderanfertigungen, Pflanzen und Fische) sage und schreibe bis zu 30 Tage nach Erhalt des Artikels zurück!”
Dieser Händler nimmt aber explizit auch Pflanzen zurück:
- Globus Baumarkt
“Sollte eine bei uns gekaufte Pflanze nicht anwachsen, erhalten Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf gegen Vorlage von Ware und Kassenbon Ersatz oder Ihr Geld zurück. Die Rücknahmegarantie gilt nicht bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Pflanzung, durch Frost oder Zerstörung.”
Aber auch das ist ein bisschen komplizierter, als es scheint. Denn bei Pflanzen handelt es sich nicht um „verderbliche Waren“, bei denen ein Umtausch nicht möglich ist. Das entschied das Oberlandesgericht Celle am 4.12.2012 (2 U 154/12). Selbst wenn Sie die Blumen nicht „unsachgemäß“ behandeln, ändert dies nichts an dieser Tatsache.
Gibt es ein Rückgaberecht bei Pflanzen?
Um gleich einmal mit einem Vorurteil aufzuräumen: Es gibt kein allgemeines „Rückgaberecht“ in Deutschland – auch nicht bei Pflanzen. Denn ein Verkauf ist ein bindender Vertrag, von dem man nicht ohne Weiteres zurücktreten kann.
Das gilt natürlich nicht, wenn die Ware beschädigt oder defekt ist und Sie diesen Defekt erst nach Abschluss des Kaufvertrages (also dann, wenn Sie bezahlt haben), gemerkt haben. Das Problem dabei: Sie müssen beweisen, dass der Schaden schon beim Kaufabschluss vorlag und Sie diesen nicht selbst verursacht haben.
Beim Onlinehandel hingegen gilt jedoch eine Sonderregelung: Hier existiert ein allgemeines, 14-tägiges Rückgaberecht. Sie haben also ein Recht darauf, Ihre bestellte Pflanze binnen zwei Wochen wieder zurückzugeben – auch ohne Angabe von Gründen.
Vorsichtig müssen Sie jedoch sein, wenn Sie sich beim Onlinehändler Blumensträuße oder Pflanzen direkt nach Ihren Wünschen anfertigen lassen. Da hier der Verkäufer die Ware extra auf Ihre Bedürfnisse hin zusammengestellt hat, können Sie die Pflanze oder Blume nicht mehr zurückgeben.
Sind Pflanzen vom Umtausch ausgeschlossen?
Wie gesagt: Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Umtausch, außer beim Onlinehandel. Daher müssen auch Händler Pflanzen oder Blumen nicht zurücknehmen, die Sie vor Ort gekauft haben.
Was muss man machen, wenn man Pflanzen umtauschen möchte?
Zunächst einmal sollten Sie schon vor dem Kaufabschluss nachfragen, ob der Händler ein Recht auf Rückgabe einräumt. Viele Händler wie OBI oder IKEA haben das auf ihren Internetseiten stehen.
Dabei können Sie bei größeren Händlern zwar oft mit Kulanz rechnen – einen Anspruch auf Umtausch haben Sie dabei aber auch nicht.
Wenn Sie die Pflanze trotzdem umtauschen möchten, bewahren Sie auf jeden Fall den Kassenbon gut auf. Er gilt als Nachweis für den Kauf. Verpacken Sie dann die Blume oder Pflanze wieder in ihre Originalverpackung (sie werden oft in Plastiktöpfen geliefert) und achten Sie darauf, dass Sie sie dabei nicht beschädigen.
Machen Sie bei beschädigten Exemplaren auf jeden Fall Fotos von den Schäden oder Mängel. Sie können Ihnen später als Beweisführung dienen.
Gehen Sie anschließend zu Ihrem Händler, bei dem Sie die Pflanzen gekauft haben, und bitten Sie ihn höflich und nett darum, die Pflanze zurückzunehmen – oft hilft eine gute Portion Freundlichkeit, solche Probleme elegant zu lösen. Dabei kann es auch hilfreich sein, wenn Sie ihm die Gründe nennen, aus denen Sie die Pflanze oder Blume wieder umtauschen wollen.
Was tun, wenn der Händler die Pflanze nicht zurücknehmen will?
Geht der Händler nicht auf Ihr Verlangen ein, bleiben Sie ganz ruhig. Vielleicht besteht ja noch die Möglichkeit, die Pflanze gegen eine andere, gleichwertige zu tauschen.
Das gilt, aber natürlich nicht, wenn die Pflanze beschädigt ist – dann muss der Händler die Pflanze zurücknehmen. Auch wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht, haben Sie ein Recht darauf: Wenn beispielsweise bei der „immergrünen Superpflanze“ bereits nach wenigen Tagen trotz guter Pflege die Blätter braun werden.
In jedem Falle sollten Sie aber auch nicht gleich mit dem Anwalt drohen. Sie können überlegen: Vielleicht gibt es ja noch eine Person in Ihrem Bekannten- oder Freundeskreis, denen diese Pflanze gefallen könnte? Dann können Sie sie entweder verschenken oder wieder weiterverkaufen.
Auch besteht die Möglichkeit, die Pflanze bei eBay Kleinanzeigen oder anderen Gebrauchtwarenplattformen zu verkaufen. Hierbei gibt es übrigens ebenfalls kein Recht auf Umtausch oder Rücknahme, da es sich dabei um Privatverkäufe handelt.
Gewährleistungsrecht bei Pflanzen
Gewährleistungsansprüche bedeuten, dass Sie Ersatz verlangen oder auch von Kaufvertrag zurücktreten können, wenn Ihre gekaufte Ware fehler- oder schadhaft ist. Das ist auch dann der Fall, wenn beispielsweise die gekauften Rosen nach zwei Tagen verwelken. Dann nämlich haben Sie eine kranke Pflanze gekauft – und hätten Anspruch auf Umtausch bzw. Rücknahme.
Allerdings ist es in der Praxis immer schwierig, diesen Umstand auch zu beweisen. Hier hilft das Gewährleistungsrecht aber den Käufern, denn in den ersten sechs Monaten wird vor Gesetz angenommen, dass der Mangel bereits vor dem Verkauf vorlag.
Natürlich müssen Sie aber auch beachten, dass es in der Natur vieler Blumen liegt, dass diese nach einiger Zeit eingehen bzw. welken: Wer sich Rosen kauft und diese in eine Vase stellt, der kann nach drei Wochen nicht mit den welken Rosen zum Händler rennen und Ersatzansprüche geltend machen.
Unser Tipp für die Praxis: Schauen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) Ihres Verkäufers nach und klären Sie gegebenenfalls schon vor dem Kauf, wie es um Ihr Rückgaberecht bestellt ist. Das erspart viel Ärger.
Hinweis zu Rechtsthemen: Natürlich sind wir bemüht, die Informationen so gründlich wie möglich zu recherchieren und dabei möglichst seriöse Quellen zu benutzen. Allerdings können – und dürfen! – wir keine rechtsbindenden Auskünfte geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall daher an Ihren Anwalt oder eine Rechtsschutzberatung.