Darf man Möbel verbrennen

Darf man Möbel verbrennen?

Der neue Schrank wurde gerade geliefert und der alte muss schnellstens weg. Der Sperrmülltermin ist leider in weiter Ferne, gibt es nicht noch andere Möglichkeiten, sich dem Möbelstück zu entledigen? In diesem Artikel klären wir die Frage: Darf man Möbel verbrennen? Hier ist die schnelle Antwort:

Ganz gleich, ob im Ofen oder im eigenen Garten: Möbel dürfen niemals verbrannt werden. Es macht keinen Unterschied, ob es sich um naturbelassene oder lackierte Möbel handelt. Das Verbrennen von Möbeln kann die Sicherheit der Feuerstätte gefährden und die Umwelt belasten.

Wem dieser kurze Absatz nicht genügt, sollte weiterlesen. Wir schauen uns im Detail an, was beim Verbrennen von alten Möbeln passiert und warum es so gefährlich ist. Auch sehen wir uns die Strafen an, die bei Missachtung auferlegt werden können. Ein kleiner Hinweis vorab:

Hinweis zu Rechtsthemen:

Wir recherchieren unsere Artikel mit größter Sorgfalt und achten darauf, dass alle Angaben den Tatsachen entsprechen. Allerdings können und dürfen wir keine rechtlich bindenden Informationen geben – wenden Sie sich im Zweifelsfall daher an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung.

Darf man Möbel verbrennen?

Im ersten Moment hört es sich nach einer guten Idee an. Man verbrennt die alten Möbel, anstatt sie auf den Sperrmüll zu stellen. So bekommt man neben der kostenfreien Entsorgung noch kuschelige Wärme mit dazu.

Es ist nur scheinbar eine gute Idee, denn das Verfeuern von Möbeln kann eine Straftat sein. Zwar handelt es sich bei Möbeln um Holz, aber es ist kein naturbelassener Brennstoff. Sie sind oft mit Holzschutzmitteln behandelt, bei deren Verbrennung giftige Gase entstehen.

Viele Schutzmittel sind farb-, geruchs- und geschmacklos und können nicht sofort erkannt werden. Weniger gefährlich sind sie deshalb nicht: gerade ältere Möbel enthalten oft hochgiftige und krebserregende Stoffe, die beim Verbrennen an die Umwelt abgegeben werden.

Alte Möbel im Ofen verfeuern? Das kann teuer werden

Mit steigenden Heizkosten steigt auch die Motivation, sich nach alternativen Brennstoffen umzusehen. Die Idee, nicht mehr gebrauchte Hölzer einfach zu verbrennen, liegt nahe.

Allerdings ist der heimische Ofen ist keine Müllverbrennungsanlage. Das Verbrennen von alten Möbel ist eine Straftat dar, die mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden kann:

„Das Verbrennen von Holzabfällen in einer Kleinfeuerungsanlage stellt aus abfallrechtlicher Sicht eine illegale Abfallbeseitigung dar und kann mit einem Bußgeld bis 100.000 € belegt werden (§ 28 Abs. 1 i.V.m. 69 Abs. 1 Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes).“
Zusätzlich gilt die erste Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetz über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, 1.- BImSchV. Hier wird genau beschrieben, was Sie in Ihrem Ofen verbrennen dürfen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.

Die Schadstoffe belasten Ihr Zuhause

Nicht nur begeht man mit dem Verbrennen von alten Möbeln eine Straftat, die Gesundheit leidet auch. Jedes Mal, wenn Sie die Ofentür öffnen, um neues Holz nachzulegen, gelangen die sehr giftigen Stoffe in Ihre Wohnräume. Aber nicht nur das: Auch der Kaminofen kann dabei Schaden nehmen. Der Schornstein, sowie die Schamottsteine und Metallteile des Ofens werden angegriffen.

alte Möbel vor Haus
Möbel darf man nicht einfach verbrennen

Das kommt einerseits durch die aggressiven Stoffe, die sich anhaften, aber auch durch die sehr hohen Temperaturen, die durch Altholz entstehen können. Diese betragen mitunter weit über 1.000 °C und belasten somit Ihre Feuerstätte, die für diese Art der Verbrennung nicht ausgelegt wurde.

Verzichten Sie deshalb besser ganz auf das Verbrennen von Altholz, dazu gehören unter anderem:

  • Bau- und Abbruchholz
  • in Betrieben anfallende Holzreste
  • Spanplatten, sowie MDF- und OSB-Platten usw.
  • Gartenelemente, Gartenmöbel etc.
  • Möbel und anderes gebrauchtes Holz, das auf den Sperrmüll gehört

Beachten Sie in jedem Fall die Bedienungsanleitung Ihres Ofens, darin enthalten finden Sie die zulässigen Heizstoffe. Alles andere hat in Ihrem Ofen nichts zu suchen.

Welches Holz darf man im Kaminofen verbrennen?

Klar, die Versuchung lockt, alles was man nicht mehr braucht, einfach zu verfeuern. Aber die möglichen Folgen wie hohe Bußgeldstrafen, Umweltverschmutzung und Gesundheitsgefahren sind die Risiken nicht wert.

Welches Holz man im Kaminofen verbrennen darf, regelt unter anderem das Bundesimmissionsschutzgesetz. Demnach dürfen in einer Feuerstätte folgendes Holz verbrannt werden:

  1. „Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen
  2. „Naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde
  3. „Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität“
  4. gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten
  5. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten

Besonders, wenn Holz mit Schutzmittel behandelt wurde, darf es nicht verbrannt werden. Gerade in älteren Möbeln befinden sich viele Schadstoffe, die bei der Verbrennung freigesetzt werden.

Was darf man sonst im Kaminofen verfeuern?

Auch hier können wir einen Blick auf das Bundeskommissionsgesetz werfen, unter § 3 Brennstoffe lassen sich Angaben dazu finden. Ganz wichtig noch einmal: Ihr Kaminofen entscheidet darüber, welche Heizstoffe Sie in welcher Menge verfeuern können, Angaben dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung oder auf Nachfrage beim Hersteller. Verbrennen Sie niemals Heizstoffe in Ihrem Ofen, die nicht dafür vorgesehen sind. 

Brennende Möbel im Garten
Wer Möbel im Garten verbrennt begeht eine Straftat

Aus dem Bundeskommissionsgesetz,  § 3 Brennstoffe (Stand November 2022):

  1. Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks
  2. Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks
  3. Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf
  4. Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005
  5. Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide wie Getreidekörner und Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen, Getreideausputz, Getreidespelzen und Getreidehalmreste sowie Pellets aus den vorgenannten Brennstoffen

Was sollte man niemals im Ofen verbrennen?

Ganz gleich für welche Brennstoffe Ihr Ofen ausgelegt ist, es gibt Dinge, die einfach nicht hineingehören. Dazu zählen unter anderem:

  • Altholz
  • behandeltes Holz
  • feuchtes Holz
  • Pressplatten
  • Altpapier (Zeitungspapier, Kartons etc.)

Altpapier gehört unter keinen Umständen in den Ofen. Auch das Anzünden des Ofens durch Zeitungspapier fällt darunter. Darin enthalten sind Farbstoffe und Bindemittel, die bei Verbrennung Ihrer Gesundheit und der Umwelt schaden können. Zudem erreicht Zeitungspapier nicht die richtige Temperatur, um einen Ofen richtig anzufeuern.

Mit zu feuchtem Holz zu heizen ist ein weiterer Fehler, der gerne begangen wird. Es muss über Jahre im Freien getrocknet werden und sollte eine Restfeuchtigkeit unter 18 % aufweisen. Sie können die Restfeuchte ganz einfach mit einem Feuchtigkeitsmesser überprüfen.

Durch Verbrennen von feuchtem Holz wird die Umwelt belastet und es entsteht gefährlicher Glanzruß, der zu Kaminbrand führen könnte. Zudem geht Ihnen viel Wärme verloren, da der feuchte Brennstoff nicht richtig heizt. Wem das alles nicht schon Gründe genug waren: Das Verbrennen von Holz mit einer Feuchtigkeit von über 25 % ist gesetzlich verboten.

Ist es verboten, Möbel im Garten zu verbrennen?

Der Garten ist ein Ort der Entspannung und bietet eine gelungene Abwechslung vom stressigen Alltag. Kann er nebenbei auch genutzt werden, um lästige alte Möbel loszuwerden? Auch hier gibt der Gesetzgeber an, was erlaubt und verboten ist.

Je nach Bundesland oder Gemeinde unterscheiden sich die Vorgaben, informieren Sie sich deshalb über die Regelungen in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Alte Möbel im Sozialkaufhaus
Sozialkaufhäuser freuen sich in der Regel über Möbelspenden

Ein paar Gemeinsamkeiten lassen sich dennoch finden: Sogenannte „offene Feuer“ sind in den meisten Kommunen verboten. Die Feuerstelle, wenn erlaubt, muss eingegrenzt und sicher gestaltet werden. Zudem darf sie nicht unbeaufsichtigt sein.

Auch falls das Feuer im Garten erlaubt sein sollte, darf man längst nicht alles verfeuern. Das Verbrennen von Abfällen und Möbeln ist in den allermeisten Fällen nicht erlaubt. Gerade das Verfeuern von behandeltem Holz ist auch im Freien strengstens verboten. Die Schadstoffe bleiben nicht nur in der Luft, sie lagern sich auch am Boden ab, z.B. in ihrem Garten oder auf dem Kinderspielplatz nebenan.

Was macht man mit alten Möbeln?

Verbrennen sollten man sie also nicht, was also tun mit nicht mehr benötigten Möbeln? Neben der klassischen Variante – dem Sperrmüll – kann man sie auch einfach verschenken. Auf Ebay Kleinanzeigen oder ähnlichen Portalen lassen sich kostenlose Anzeigen schalten und meiner Erfahrung nach, finden sich immer schnell Interessenten für kostenlose Möbel. Alternativ könnte man die Möbel an soziale Einrichtungen spenden. So kann sich noch jemand anderes an dem Möbelstück erfreuen und wir begehen keine Straftat. Auch die Umwelt und Ihr Ofen werden es Ihnen danken.

Jetzt würden wir gerne von Ihnen hören. Was werden Sie mit Ihren alten Möbeln machen, wir hoffen doch nicht etwa verbrennen? Schreiben Sie uns einfach unten in die Kommentare, wir werden alle Fragen schnellstmöglich beantworten.

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