Laute Musik im Schrebergarten - was tun?

Laute Musik im Schrebergarten – was tun?

Viele kennen die Situation: Man hat gerade noch seinen Schrebergarten mühevoll gehegt und gepflegt und möchte jetzt die wohlverdiente Ruhe genießen – doch von nebenan donnert laute Musik herüber. Die Ruhe ist vorbei, die Entspannung weg. Was soll man tun, wenn laute Musik im Schrebergarten gespielt wird?

Gesetzlich gilt: Musik und andere Medien sind in Kleingärten erlaubt. Auch wenn es nicht immer leicht ist, sollten Sie zuerst mit den Geräuschverursachern sprechen und diese bitten, die Musik leiser zu drehen. Ist die Musik dennoch weiterhin zu laut, kontaktieren Sie den Gartenwart. Als letzte Möglichkeit bleibt Ihnen noch, die Polizei zu rufen.

Das war in aller Kürze die Antwort auf die Frage, was Sie tun sollten, wenn im Schrebergarten laute Musik abgespielt wird. Was sich aber so leicht anhört, wirft im Detail betrachtet viele weitere Fragen auf. Im folgenden Artikel gehen wir daher weiter darauf ein und geben Ihnen wichtige Hinweise, auch zur rechtlichen Situation. Weiterlesen lohnt sich auf jeden Fall!

Laute Musik im Schrebergarten – was tun?

Der Schrebergarten – ein Ort der Entspannung

Der Schrebergarten, auch Kleingarten genannt, zählt zu den Lieblingsorten der Deutschen. Zwar wurde er lange Zeit als spießig verpönt, doch in den letzten Jahren hat er ein großes Comeback gefeiert. Zurecht: Gartenarbeit ist nicht nur der perfekte Ausgleich zur oft monotonen Büroarbeit, es stärkt auch die Gesundheit und die Psyche.

Daher möchten die meisten Schrebergärtner dort auch vor allem eines: in Ruhe graben, pflanzen, werkeln – und vor allem entspannen. Allerdings gibt es auch immer wieder Zeitgenossen, die es nicht ganz so ruhig und leise möchten. Sie grillen, feiern Feste und hören mitunter auch laute Musik.

Laute Musik im Schrebergarten - was tun?
In Ihrem Kleingarten sollten Sie entspannen können

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Ist feiern im Schrebergarten überhaupt erlaubt?

Dieser Frage sind wir bereits in einem früheren Artikel nachgegangen. Die Antwort: Es kommt darauf an. Denn jeder Kleingartenverein kann selbst seine Regeln festlegen und darüber entscheiden, ob und wie lange bzw. wie laut gefeiert werden darf. Denn zwar gibt es ein Gesetz, dass das Verhalten in Kleingärten regelt (das Bundeskleingartengesetz) – allerdings sagt dieses nichts konkret zu Ruhezeiten.

In den meisten Gärten ist aber ein „Feiern“ erlaubt. Das aber hängt von der Auslegung des Begriffs ab. Hier gilt es einerseits auf den gesunden Menschenverstand zu vertrauen, sowie sich im gegenseitigen Respekt zu üben: Wer mit ein paar Freunden grillen möchte und dazu das eine oder andere Bierchen trinken will, der wird damit wahrscheinlich in den wenigsten Fällen Probleme mit den Gartennachbarn haben. Dabei gilt in den meisten Fällen eine Nachtruhe ab 22 Uhr. Dann sollten Sie die Feier besser in Ihrer Laube verlegen und den Geräuschpegel möglichst niedrig halten.

Generell gilt in Gärten aber, dass Musik, TV und Radio abgespielt werden dürfen – aber nur so, dass es „die Nachbarn nicht stört“. Ab 22 Uhr gilt dann die „Zimmerlautstärke“. Natürlich können Sie sich daranhalten – aber was tun Sie, wenn Ihre Nachbarn nicht so rücksichtslos sind? Kommen wir nun dazu:

Laute Musik im Schrebergarten - was tun?
Ein bisschen feiern im Kleingarten ist erlaubt – solange es nicht in ein Festival ausartet

Was tun, wenn im Schrebergarten laute Musik abgespielt wird?

Wie wir bereits erfahren haben, ist es grundsätzlich erlaubt, Musik zu hören. Sie können daher nicht auf ein Recht bzw. Gesetz verweisen, dass das Abspielen von Musik verbietet. Sie sollten also erst einmal diplomatisch vorgehen. Hier sind unsere Tipps, wie Sie mit lauter Musik im Schrebergarten umgehen können.

1) Bleiben Sie ruhig

Auch wenn das leichter gesagt als getan ist, wenn einem die eigene Ruhepause durch laute Musik zerstört wird: Bewahren Sie Ruhe. Wenn Sie gleich aufgebracht und mit hochrotem Kopf auf Ihre Nachbarn losgehen, erreichen Sie vielleicht eher das Gegenteil: dass man nämlich die Musik noch lauter aufdreht, um Sie nicht hören zu müssen.

2) Nett, aber bestimmt

Ein Lächeln kann in vielen Fällen mehr bewirken als jede Polizeianordnung oder Drohung. Gehen Sie deshalb mit einem Lächeln und guten Absichten auf Ihre Nachbarn zu. Formulieren Sie Ihre Bitte freundlich – aber bestimmt. Zeigen Sie auch Verständnis, dass Musik zu einer Party dazugehört, aber eben auch Rücksichtnahme.

3) Handeln Sie einen Kompromiss heraus

Meistens drehen die Nachbarn die Musik leiser, sobald sie merken, dass es Sie stört. Sollten die „Musikhörer“ aber die Musik noch weiter genießen wollen, können Sie einen Kompromiss vorschlagen: Die nächsten 5 Songs können noch in voller Lautstärke gehört werden – danach sollte dann aber ganz Schluss sein.

Oder vielleicht stört Sie ja gar nicht die Lautstärke, sondern die Art der Musik? Wenn auch Ihre Lieblingslieder auf die Playlist kommen, wird es für Sie vielleicht weniger störend.

4) Keine Einsicht? Gehen Sie zur nächsthöheren Instanz.

Sie haben es auf die freundliche Art versucht, sind aber ironischerweise nur auf taube Ohren gestoßen? Geben Sie nicht auf – aber handeln Sie auch nicht unbedacht. Anstatt zu toben und zu schimpfen, sollten Sie den Gartenwart oder die Kleingartenverwaltung aufsuchen. Keine Sorge: Das ist kein „Petzen“. Sie möchten Ruhe und Entspannung, und Ihre Nachbarn nehmen keine Rücksicht auf Sie – und haben zudem noch sämtliche „Friedensangebote“ ausgeschlagen. Da ist der Gang zur nächsthöheren Instanz auf jeden Fall der richtige Weg. Denn schließlich sind Sie Kleingärtner, kein Justizbeamter.

5) Letzte Möglichkeit: Polizei!

Wurde auch der Gartenwart ignoriert, müssen Sie zu härteren Mitteln greifen: Rufen Sie die Polizei und schildern Sie die Situation. Erklären Sie auch sachlich, dass Sie bereits alle Schritte unternommen haben, um die Situation zu klären.

Wenn die Polizei den Unruhestiftern einen Besuch abstattet, sollten Sie aber darauf verzichten, mit Genugtuung dabei zuzuschauen. Das stiftet nur böses Blut – und Sie wollen doch Ihre Ruhe. Natürlich dürfen Sie sich aber auch nicht davor schämen, die Polizei erneut anzurufen, wenn Ihre Nachbarn die Musik wieder aufdrehen, sobald die Polizei abgerauscht ist.

Was tun bei ständiger Lärmbelästigung?

Ein einmaliger Streit mit den Nachbarn über zu laute Musik ist schon anstrengend genug. Doch richtig nervig wird es erst, wenn die Lärmbelästigung zur Dauerqual wird. In so einem Fall sollten Sie wie oben bereits beschrieben erst das offene Gespräch suchen. Fruchtet dies nicht, führen Sie ein sogenanntes Lärmprotokoll. Damit können Sie dann quasi „beweisen“, wie laut und wie oft Sie gestört wurden.

Laute Musik im Schrebergarten - was tun?
Feiern Ihre Nachbarn ständig Partys im Schrebergarten? Das müssen Sie nicht hinnehmen

Was bedeutet Zimmerlautstärke im Garten?

Zimmerlautstärke bedeutet: Die Geräusche dürfen außerhalb der eigenen Wohnung nicht mehr hörbar sein. Allerdings ist das in einem Garten ja nicht so einfach, denn dabei handelt es sich nicht um ein Zimmer, sondern um einen freien Platz. Daher sollte die Musik nur so laut sein, dass man sie im benachbarten Grundstück als nicht mehr störend empfindet.


Unser beherzter Tipp an Sie: Bevor Sie mit Paragraphen und Dezibelmessern Ihren Nachbarn auf die Pelle rücken, nehmen Sie sich ein Herz und sprechen Sie miteinander. Seien Sie auch mal tolerant – denn vielleicht wollen Sie ja auch mal Musik hören. Lassen Sie sich aber auch nicht alles gefallen. Ein Miteinander auf Augenhöhe und Respekt ist aber auf jeden Fall besser als ein durchreguliertes aneinander vorbeileben nach Recht und Ordnung.

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